Erfolge vor Gericht gegen unseriöse Online-Dienste
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die
Wettbewerbszentrale haben in den vergangenen Wochen zwei wichtige
Urteile gegen Firmen erwirkt, die auf immer wieder neuen Webseiten
mittels Gewinnspielen oder scheinbar kostenlosen Angeboten Verbraucher
zu kostenpflichtigen Einmalleistungen oder Abos verleiten.
In dem einen Fall wurde auf den beanstandeten Websites der Eindruck
erweckt, nur mittels Anmeldung unter Angabe persönlicher Daten könne an
einem Gewinnspiel teilgenommen werden. In dem anderen Fall wurden die
Internetnutzer durch "Gratis-SMS" oder kostenlose Probefahrten in
Luxusfahrzeugen durch Weiterklicken in kostenpflichtige Abonnements
gelockt.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007, Az. 17 O 490/06, nicht
rechtskräftig
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06, nicht
rechtskräftig
HIER GIBT ES HILFE !!!!!
- Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband
- Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale
- Abo- und andere Fallen im Internet
- Wenn schon angemeldet ? Was nun ? - Hier ein paar gute Tipp
- Musterbriefe - Musterschreiben - Formulare
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Also Leute, seid vorsichtig im
NETZ und geht umsichtig Mit freundlichen Grüßen Euer Andreas |
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